Immobilienkauf

Scheidung, Trennung

Die Modalitätenim Falle einer Trennung oder Scheidung

Waren Sie verheiratet, in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft oder einfach in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft und trennen Sie sich nun?
In Erbschaftsangelegenheiten erstellt der französische Notar in der Regel drei verschiedene Urkunden:
Bei der Unterzeichnung des Vorvertrags teilen wir Ihnen bereits den Steuerbetrag einer etwaigen Immobilienwertsteigerung mit, den Sie als Verkäufer zu zahlen verpflichtet sind, oder den Betrag der Steuern und Gebühren, die für Sie als Käufer anfallen. 
Wenn durch den Verkauf Ihrer Immobilie ein Kredit abbezahlt werden muss, zahlen wir den entsprechenden Betrag direkt an Ihre Bank zurück. Auch zahlen wir dem Immobilienmakler direkt die entsprechende Provision.
Bei dieser Unterzeichnung werden alle ausstehenden Zahlungen zwischen dem Käufer und Verkäufer beglichen, insbesondere die anteilige Grundsteuer, die anteiligen Kosten der Miteigentümergemeinschaft, eine anteilige Mietrückzahlung, wenn die Immobilie vermietet ist, usw.

In Ermangelung der vorherigen Punkte gilt das Recht des Staates, mit dem die Ehepartner gemeinsam zum Zeitpunkt der Eheschließung und unter Berücksichtigung aller Umstände die engste Verbindung haben.

Zum Beispiel:
Sie besitzen gemeinsam ein Haus im Wert von 200.000 Euro, und es bleibt noch ein Darlehen in Höhe von 40.000 Euro zu tilgen. Der zu teilende Nettowert beträgt 160.000 Euro. Wenn einer von Ihnen das Haus übernimmt und den Kredit allein weiter abbezahlt, muss er dem anderen einen Ausgleichszahlungsbetrag in Höhe der Hälfte des Nettowerts, also 80.000 Euro, zahlen.

    Möchten Sie eine Immobilie in Frankreich kaufen? Oder möchten Sie eine internationale Hochzeit feiern? Kontaktieren Sie unser Team von Notaren 

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