Immobilienkauf

Erbschaftsrecht

Seinen Nachlass antizipieren 

Dem in Artikel 4 Absatz 1 festgelegten Prinzip zufolge gelten die Ehegatten als nach dem gesetzlichen Güterstand des Landes verheiratet, in dem sie ihren ersten gemeinsamen Wohnsitz gewählt haben. Wenn die Ehepartner allerdings nur wenige Tage in diesem Land verbringen, kann es nicht als ihr erster ehelicher Aufenthalt angesehen werden. Es muss der Ort sein, an dem die Ehegatten beabsichtigen, sich dauerhaft niederzulassen und den Mittelpunkt ihrer finanziellen Interessen festzulegen.

Um Ihren letzten Willen rechtssicher zu festzuhalten, bieten wir Ihnen maßgeschneiderte Testamentslösungen an. Diese Testamente können eigenhändig verfasst sein, d. h. von Ihnen selbst geschrieben, oder – falls Sie nicht mehr schreiben können – vor einem Notar beglaubigt werden.

Wenn Sie keine Nachkommen haben, können Sie Ihr Testament völlig frei gestalten.

Neben Immobilienkäufen und -verkäufen ist der französische Notar auch für die Übernahme von Bankgarantien auf französischem Staatsgebiet verantwortlich.
Im Gegensatz zum deutschen Notar kümmert er sich sowohl um den rechtlichen Aspekt als auch um Steuerfragen. Das bedeutet, dass Sie bei Ihrem französischen Notar einen Gesamtbetrag bezahlen, der die verschiedenen fälligen Steuern mit einschließt, und der Notar gibt die entsprechenden Steuerbeträge in Ihrem Namen an die französische Finanzbehörde weiter. Der französische Notar übernimmt alle administrativen Schritte.

Möchten Sie eine Immobilie in Frankreich kaufen? Oder möchten Sie eine internationale Hochzeit feiern? Kontaktieren Sie unser Team von Notaren

Wir-begleiten-Sie mit-Ihrer-Bank

Laden Sie die Teileliste herunter

Anwendung des deutschen oder des französischen Rechts?

Erfahren Sie, was ein Notar in einem Erbfall tut und wie internationale Erbfälle abgewickelt werden. Leistung auf Deutsch oder Französisch.
Das Europäische Nachlasszeugnis ist ein vom Notar verfasstes Standardformular und wird in den 25 EU-Mitgliedsstaaten als Nachweis der Erben und der anderen an einem Nachlass beteiligten Personen (Vermächtnisnehmer usw.) anerkannt. Dieser Nachweis ist für alle Länder bestimmt, in denen der verstorbene Erblasser Vermögen besaß, und erspart den ausländischen Notaren die Sammlung der verschiedenen Dokumente der Erbschaftsangelegenheit (Zivilstanddokumente, Testament, Wohnsitzbestimmung usw.) sowie deren Übersetzung – ein erheblicher Zeit- und Geldgewinn. Das Europäische Nachlasszeugnis ist jedoch nicht obligatorisch und in manchen Fällen ist eine Erstellung auch nicht sinnvoll. 
Wenn der Verstorbene zwar keine Immobilie besaß, aber mehr als 5.000 Euro auf seinen Bankkonten hatte oder weniger als 15 Jahre vor seinem Tod eine Schenkung getätigt hatte, müssen Sie ebenfalls einen Notar aufsuchen.
und zwar prinzipiell das Recht des Landes, in dem der verstorbene Erblasser zum Todeszeitpunkt seinen letzten gewöhnlichen Aufenthalt hatte, wobei dieser letzte Aufenthalt mitunter schwierig zu bestimmen ist. Dabei müssen nämlich die gesamten Lebensumstände des Verstorbenen berücksichtigt werden. Dazu gehört z. B. die Untersuchung des Zentrums seiner wirtschaftlichen Interessen oder die Bestimmung des Ortes, an dem er die meiste Zeit verbrachte.
Der Artikel 21-2 sieht „ausnahmsweise“ vor, dass, wenn sich „aus der Gesamtheit der Umstände [ergibt], dass der Erblasser im Zeitpunkt seines Todes eine offensichtlich engere Verbindung zu einem anderen als dem Staat“ seines letzten gewöhnlichen Aufenthalts hatte, das Recht ebendieses anderen Staats Anwendung findet.
Diese europäische Verordnung hat einerseits zu einer willkommenen Vereinfachung geführt, bedeutet aber auch, dass manchmal für Immobilien in Frankreich deutsches Recht und für Immobilien in Deutschland französisches Recht gilt. Für die Abwicklung dieser Erbschaften wird dann ein Europäisches Nachlasszeugnis ausgestellt, das die Freigabe der Bankkonten und die Veröffentlichung im Immobilienregister durch den zuständigen Notar ermöglicht. Die Zusammenarbeit zwischen dem französischen und deutschen Notar ist in diesem Fall von grundlegender Bedeutung.

Möchten Sie eine Immobilie in Frankreich kaufen? Oder möchten Sie eine internationale Hochzeit feiern? Kontaktieren Sie unser Team von Notaren

Internationale Erbschaften

Im Falle des Todes eines Elternteils ist es in der Regel ratsam, einen Notar zu konsultieren, insbesondere wenn:

  • Zum Nachweis Ihrer Erbenstellung ist eine notarielle Erklärung erforderlich.
  • Der Nachlass umfasst Immobilien, ein Testament oder hat einen Wert von mehr als 5.000 € (gesetzliche Verpflichtung).
  • Eröffnung einer Erbschaftsakte
  • Die Aufteilung des Vermögens erfordert eine Mediation oder amtliche Urkunden.
  • Die Situation ist komplex (Unternehmen, Vermögen im Ausland, Schulden usw.).

Unterlagen zu verfügen

Ein Testament zu verfassen ist sinnvoll, wenn Sie:

  • Passen Sie die Aufteilung Ihres Vermögens individuell an .
  • In Ermangelung dessen gilt das Recht des Staates der gemeinsamen Staatsangehörigkeit der Ehepartner zum Zeitpunkt der Eheschließung (dieses Kriterium ist nicht anwendbar, wenn die Ehepartner nicht die gleiche Staatsangehörigkeit haben).
  • Eröffnung einer erbschaftsake
  • Bestimmte Wünsche zum Ausdruck bringen ( eine bestimmte Sache vermachen, einen minderjährigen Erben absichern usw.).
  • Vermeiden Sie familiäre Konflikte, indem Sie Ihre Absichten klar zum Ausdruck bringen.

Sie können ein eigenhändiges (handschriftliches) Testament oder ein notariell beurkundetes Testament (bei einem Notar, für mehr Sicherheit) verfassen.

Wir bereiten den vollständigen Vorvertrag vor, der nach Wunsch in französischer und in deutscher Sprache verfasst werden kann, oder je nach Fall nur in deutscher Sprache.

Für den Fall, dass keine Rechtswahl getroffen wurde, enthält der Artikel 26 der Europäischen Güterrechtsverordnung eine Liste von nach ihrer Bedeutung geordneten Faktoren für die objektive Anknüpfung an das Recht eines bestimmten Staates:

Sie können die Erbanteile auch zu Lebzeiten durch Schenkungen oder im Rahmen eines Erbvertrags anpassen, sofern alle Erben damit einverstanden sind.

Sie begleitet ihre französischen und deutschen Klienten in den verschiedensten Bereichen des Notarrechts: Familien-, Immobilien- und Gesellschaftsrecht, sei es als Urkunden verfassende Notarin oder als kompetente Beraterin.
Sie bietet Ihnen die Sicherheit und Expertise, die Sie für alle Ihre Verwaltungsvorgänge in Frankreich benötigen.

Das bedeutet, dass Sie bei Ihrem französischen Notar einen Gesamtbetrag bezahlen, der die verschiedenen fälligen Steuern mit einschließt, und der Notar gibt die entsprechenden Steuerbeträge in Ihrem Namen an die französische Finanzbehörde weiter.

  • Die Offenkundigkeitsurkunde bestimmt, wer die Erben sind, und ermöglicht insbesondere die Freigabe der Bankkonten der verstorbenen Person.
  • Versicherungsgesellschaft zu kontaktieren, die Sie versichert und Ihnen eine Versicherungsbescheinigung ausstellt.
  • Vorsorge oder Sterbegeld: Prüfen Sie, ob Vorsorgeverträge zur Finanzierung der Beerdigung bestehen.
  • Sozialhilfe oder Krankenversicherung: Sie können einen Zuschuss zu den Bestattungskosten beantragen, wenn der Verstorbene bestimmte Leistungen bezogen hat.
  • Finanzierung durch die Familie oder Bestattungskredit: Bei Bedarf kann die Familie die Kosten vorstrecken oder einen Bestattungskredit aufnehmen.

Die Erbschaftssteuererklärung dient zur Erstellung eines Inventars des Vermögens des Verstorbenen und zur Berechnung der eventuell anfallenden Erbschaftssteuer. Das französische Steuersystem unterscheidet sich deutlich vom deutschen: Der überlebende Ehepartner zahlt keine Erbschaftssteuer und unterliegt keiner Betragsgrenze. Kinder hingegen haben nur Anspruch auf einen Freibetrag von 100.000 Euro pro Kind und pro Elternteil, gegenüber 400.000 Euro in Deutschland. Der zu zahlende Steuerbetrag wird dann tranchenweise festgelegt.

Ja, Ihr Notar kann die Zentrale Datei für letztwillige Verfügungen (FCDDV) abfragen, um zu prüfen, ob ein Testament vorliegt, und gegebenenfalls eine Kopie davon anfordern.

Mit der Vorsorgevollmacht können Sie im Voraus eine Vertrauensperson benennen, die Ihre Angelegenheiten regelt, falls Sie eines Tages dazu nicht mehr in der Lage sein sollten – sei es aus gesundheitlichen Gründen oder aufgrund einer Handlungsunfähigkeit.

Möchten Sie eine Immobilie in Frankreich kaufen? Oder möchten Sie eine internationale Hochzeit feiern? Kontaktieren Sie unser Team von Notaren

Erstellung und Suchmaschinenoptimierung der Website durch Conception et Développement : WebiNot – <a wg-1="">www.webinot.fr</a>   |   Gruppe Simplebo-Gruppe

Anmelden