Immobilienkauf

Immobiliendarlehen

Die Rolle des Notars bei einem Immobilienkauf

Immobiliendarlehen

Der französische Notar ist für die Errichtung einer Hypothek als Kreditsicherheit für Ihre Bank sowie für deren Eintragung in das Immobilienregister zuständig. Unabhängig davon, ob Sie Kunde einer französischen oder deutschen Bank sind: Wir nehmen Ihr Darlehen entgegen und bereiten den Kaufvertrag in französischer und deutscher Sprache vor.
Hier gilt als Referenz der Text des Haager Übereinkommens vom 14. März 1978, das am 1. September 1992 in Kraft getreten ist. Auch wenn es nur von drei Ländern ratifiziert wurde – Deutschland war nicht darunter – handelt es sich um eine für alle ausländischen Paare in Frankreich anwendbare Referenz, deutsche Paare eingeschlossen.

Kredit für Ihr Unternehmen

Wenn Sie bei Ihrer Bank einen Kredit für ein Geschäftsunternehmen aufnehmen, handelt es sich bei dieser Sicherheit um ein Pfandrecht, das von uns beim zuständigen Handelsregister eingetragen wird.

Zwischen Privatpersonen

Keine Ausnahme mehr vom Grundsatz der objektiven Anknüpfung an das Recht des ersten gewöhnlichen Aufenthaltsortes. Vorher konnte in bestimmten Fällen das gemeinsame nationale Recht angewandt werden. Seit der Europäischen Güterrechtsverordnung gilt stets das Recht des ersten gewöhnlichen Aufenthalts.

Möchten Sie eine Immobilie in Frankreich kaufen? Oder möchten Sie eine internationale Hochzeit feiern? Kontaktieren Sie unser Team von Notaren

Die Eintragung der Immobilie in das Grundbuch im Namen der Erben.

Wir legen einen vollständigen Vorvertrag zur Unterzeichnung vor, für den wir alle erforderlichen rechtlichen Prüfungen bereits im Vorhinein vorgenommen haben (Eigentumsherkunft, Rechtsfähigkeit der Parteien, vom Verkäufer an der Immobilie ausgeführte Arbeiten, erteilte Baugenehmigung, eventuell vorhandene Dienstbarkeiten, auf der Immobilie lastende hypothekarische Sicherheiten usw.).

"Gebühren: Alle Informationen zu den Kosten - Ihr zuverlässiger Guide"

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