Maître Audrey Glady stammt aus „Moselle Est“, dem nordöstlichen Teil des Departements Moselle. Sie absolvierte ihr Studium der Rechtswissenschaften an der juristischen Fakultät in Straßburg. Am Ausbildungszentrum für Notare (Centre de Formation des Notaires) in Straßburg erwarb sie ihr Notardiplom und am Zentrum für notarielle Mediation für das Elsass und das Departement Moselle (Centre de Médiation des Notaires d’Alsace-Moselle) ein Mediator-Diplom.
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Während ihrer über 20-jährigen Berufserfahrung im Elsass und der Moselle hat sie ihre Kompetenz in verschiedenen Bereichen perfektioniert und weitere Diplome erworben: in deutscher Rechtssprache sowie im deutsch-französischen Studiengang für Notarrecht an der Universität Saarbrücken.
Diese Kriterien sind viel einfacher. Jedoch ermöglicht der Artikel 26-3 in Ausnahmefällen – als Ausnahme von der Anwendung des ersten gewöhnlichen Aufenthalts – einem der Ehepartner, bei der Justizbehörde die Anwendung des Rechts des letzten gemeinsamen gewöhnlichen Aufenthalts zu beantragen, wenn erwiesen ist, dass die Aufenthaltsdauer im Staat des letzten gewöhnlichen Aufenthalts deutlich länger war als die Aufenthaltsdauer im Staat des ersten gewöhnlichen Aufenthalts. Außerdem ist nachzuweisen, dass die Ehepartner sich auf das Recht des Staates des letzten gewöhnlichen Aufenthaltsortes gestützt haben, um ihre Vermögensverhältnisse zu organisieren und zu planen. Dieses Ersatzgesetz gilt ab dem Datum der Eheschließung, sofern nicht einer der Ehepartner Einspruch erhebt. In diesem Fall gilt es erst ab der Niederlassung des Ehepaars an ihrem letzten gewöhnlichen Aufenthaltsort.
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