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Ein Verkaufskompromiss auf Deutsch oder Französisch

Eine Übertragung Ihres Vermögens zu Lebzeiten kann interessant sein, um die Aufteilung Ihres Besitzes zwischen Ihren Kindern vorwegzunehmen und eventuelle spätere Streitigkeiten zu verhindern.
Die ideale Lösung ist die vorweggenommene Erbfolge, d. h. die Schenkung an Kinder zu Lebzeiten, mit der Sie Ihren Kindern verschiedene Vermögenswerte zuweisen können. Auch haben Sie in diesem Rahmen die Möglichkeit, einem Ihrer Kinder eine Immobilie zuzuweisen, das dann seinen Geschwistern die ihnen zustehenden Anteile auszahlen muss.

Wirkliche Gleichberechtigungunter Ihren Kindern … oder doch nicht? 

Wussten Sie, dass , wenn Sie Ihren Kindern denselben Geldbetrag geben, dies rechtlich gesehen nicht unbedingt so gewertet wird, als hätten Sie ihnen dasselbe geschenkt?

Das gemäß der Verordnung ermittelte anwendbare Recht gilt nur für die Bestimmung der Erben, nicht aber für die Bestimmung des anwendbaren Steuerrechts. Die steuerlichen Regelungen werden durch das Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und Frankreich vom 12. Oktober 2006 geregelt, das am 3. April 2009 in Kraft getreten ist. Das Abkommen verhindert eine Doppelbesteuerung und unterscheidet zwischen mehreren Szenarien, je nachdem, ob der verstorbene Erblasser und/oder die Erben in Frankreich oder Deutschland ansässig sind. Einige dieser Szenarien sehen vor, dass sowohl in Frankreich als auch in Deutschland gelegenes Vermögen in Frankreich besteuert wird.

Um dies zu vermeiden und den Familienfrieden zu wahren, ist die Schenkungsaufteilung ein Instrument, mit dem Sie eine echte rechtliche Gleichstellung Ihrer Kinder gewährleisten und eine Neuberechnung im Falle Ihres Todes vermeiden können.
Umgekehrt gilt: Wenn Sie mit einem Ihrer Kinder zerstritten sind, ist es bis zu einem gewissen Grad möglich, bestimmte Kinder gegenüber anderen zu bevorzugen.

Eine geringere Steuerbelastung

Alle 15 Jahre können bis zu 100.000 Euro an Vermögenswerten steuerfrei an jedes eigene Kind übertragen werden. Unter bestimmten Voraussetzungen ist es darüber hinaus möglich, bis zu 31.865 Euro in bar zu übertragen.
 
So können Sie die Erbschaftssteuer, die Ihre Kinder bei Ihrem Tod zu zahlen hätten, begrenzen oder sogar ganz vermeiden. Dabei ist das französische Steuerrecht weitaus weniger günstig als das deutsche: In Frankreich kann jeder Elternteil jedem Kind alle 15 Jahre bis zu 100.000 Euro schenken.
Jenseits dieses Freibetrags gilt ein progressiver Steuertarif. Mit der vorweggenommenen Vermögensübertragung an Ihre Kinder zu Lebzeiten können Sie diesen Freibetrag alle 15 Jahre nutzen. Betrifft die Schenkung eine Immobilie, können Sie das Nießbrauchrecht behalten, d. h. das Recht, die Immobilie bis zu Ihrem Tod zu nutzen oder die Miete einzunehmen. Dies macht gleich doppelt Sinn: Zum einen sind Sie abgesichert, zum anderen gilt ein Abschlag auf den Immobilienwert, der auf der Grundlage Ihres Alters berechnet wird. Mit Ihrem Tod erlischt der Nießbrauch automatisch und Ihre Kinder werden ebenfalls automatisch und ohne Gebühren und Steuern zu den Eigentümern der Immobilie.

Muss ich meinen Kindern etwas vermachen?

  • Ja, wenn Sie mehrere Kinder haben und mehrere Vermögenswerte oder Geldbeträge gerecht unter ihnen aufteilen möchten.
  • Ja, das gilt auch, wenn Sie über ein gewisses Vermögen verfügen und/oder nur wenige Kinder haben.
Wir teilen Ihrer Bank mit, dass Sie Ihre Immobilie insbesondere gegen Brandgefahren versichert haben, und können Ihnen helfen, eine entsprechende
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