Wir übersetzen für Sie den gesamten Vorgang. Wir beraten Sie kompetent, und zwar ohne zusätzliche Gebühren, selbst wenn Ihr Verkäufer oder Käufer einen eigenen Notar hat.
Um Ihnen die Formalitäten zu erleichtern, kommunizieren wir direkt mit Ihrer Bank, sodass Sie dies nicht selbst zu übernehmen brauchen.
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Gebühren
Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren, um einen kostenlosen und genaueren Kostenvoranschlag für Ihre Anschaffungskosten zu erhalten.
Wenn Sie Ihr Hauptwohnsitz verkaufen, sind Sie von der Kapitalertragsteuer befreit.
Es gilt das Recht des Staates des ersten gewöhnlichen gemeinsamen Aufenthaltsortes nach der Eheschließung.
Die Unterzeichnung des endgültigen Kaufvertrags, welche die Eigentumsübertragung und gleichzeitig die Zahlung des Kaufpreises und die Schlüsselübergabe ermöglicht, findet zwei bis drei Monate nach Unterzeichnung des Vorvertrags statt, sobald alle vorhergehenden Schritte vorgenommen wurden und die Finanzierung des Käufers gesichert ist.
Er umfasst insbesondere alle Klauseln zu den in Frankreich vorgeschriebenen Diagnosen und Prüfungen des Zustands der Immobilie, zur Städteplanung und zu eventuell vorhandenen Vorkaufsrechten sowie zum Finanzierungsplan des Käufers.
Diese Gutachten müssen vor der Unterzeichnung des Kaufvertrags erstellt und dem Käufer ausgehändigt werden.
Schauen Sie sich gerne die Liste der einzureichenden Unterlagen an, um zu erfahren, welche Gutachten Sie erstellen müssen: Link hier.
Ziel des Vorvertrags ist Ihre Sicherheit, egal ob Sie als Verkäufer oder Käufer auftreten.
Eine Schätzung der anfallenden Notargebühren können Sie unter dem folgenden Link vornehmen.
Die Europäische Güterrechtsverordnung vom 24. Juni 2016, die am 29. Januar 2019 in 18 EU-Mitgliedsstaaten in Kraft getreten ist, ist das Ergebnis einer verstärkten Zusammenarbeit. Diese 18 Länder sind Frankreich, Deutschland, Österreich, Belgien, Bulgarien, Zypern, Kroatien, Spanien, Finnland, Griechenland, Italien, Luxemburg, Malta, die Niederlande, Portugal, die Tschechische Republik, Slowenien und Schweden.
Der Verkäufer erhält den ihm zustehenden Betrag per Banküberweisung innerhalb von acht Tagen ab dem Datum der Unterzeichnung des endgültigen Kaufvertrags, vorbehaltlich bestimmter Besonderheiten (z. B. beträgt die Frist beim Verkauf einer Immobilie in Miteigentum 17 Tage, da die Hausverwaltung eine Einspruchsfrist gegen den Verkaufspreis von 15 Tagen ab dem Datum der Unterzeichnung des Kaufvertrags hat).